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Zulassung von gebrauchten und Neufahrzeugen aus dem Ausland
Bei der Zulassung eines importierten Fahrzeuges sind einige Details zu beachten.
Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug aus einem EU-Land importiert haben, benötigen Sie zur Zulassung folgende Unterlagen:
- die vollständigen ausländischen Papiere
- bei EG-Typgenehmigten Fahrzeugen die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) oder falls diese nicht vorhanden ist,
eine Datenbestätigung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA, usw.) ;
bei einem Fahrzeug ohne EG-Typgenehmigung ist ein Gutachten über eine Abnahme nach § 21 StVZO von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA, usw.) - Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
ggf. Prüfbericht der gültigen Sicherheitsprüfung - Eigentumsnachweis in Form eines Kaufvertrags oder einer Rechnung
- Bestätigung eines Sachverständigen, dass die Fahrzeug-Ident-Nr. überprüft wurde
oder es ist die Vorführung des Fahrzeuges erforderlich - Versicherungsbestätigung (EVB-Nr; 7-stelliger Code) von der Versicherung
- Kennzeichen, wenn noch zugelassen
- SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- bei Firmen zusätzlich Handelsregister-Auszug und Gewerbeanmeldung mit Vollmacht und Ausweis der verantwortlichen unterschriftberechtigten Person
- bei GbR/Vereinigung Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertag und Zusatzvollmacht der GbR - ggf. Vollmacht
Haben Sie ein gebrauchtes Fahrzeug aus einem NICHT EU-Land importiert, ist zusätzlich die Vorlage einer Zollunbedenklichkeitsbescheinigung oder Zollquittung notwendig.
Wenn Sie ein fabrikneues Fahrzeug aus einem EU-Land importiert haben, benötigen Sie zur Zulassung folgende Unterlagen:
- ggf. vorhandene ausländische Papiere (Herstellerbrief)
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
bzw. bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung ein Gutachten (TÜV, DEKRA, usw.) gem. §21 StVZO oder § 13 EG-FGV - Eigentumsnachweis in Form eines Kaufvertrags oder eine Rechnung
- Bestätigung eines Sachverständigen, dass die Fahrzeug-Ident-Nr. überprüft wurde
oder es ist die Vorführung des Fahrzeuges erforderlich - Versicherungsbestätigung (EVB-Nr; 7-stelliger Code) von der Versicherung
- SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer (link??)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung vom Fahrzeughalter und Bevollmächtigten
- bei Firmen zusätzlich Handelsregister-Auszug und Gewerbeanmeldung mit Vollmacht und Ausweis der verantwortlichen unterschriftberechtigten Person
- bei GbR/Vereinigung Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertag und Zusatzvollmacht der GbR - ggf. Vollmacht
Haben Sie ein fabrikneues Fahrzeug aus einem NICHT EU-Land importiert, ist zusätzlich die Vorlage einer Zollunbedenklichkeitsbescheinigung oder Zollquittung notwendig.