Zulassung von gebrauchten und Neufahrzeugen aus dem Ausland

Bei der Zulassung eines importierten Fahrzeuges sind einige Details zu beachten.

Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug aus einem EU-Land importiert haben, benötigen Sie zur Zulassung folgende Unterlagen:

  • die vollständigen ausländischen Papiere
  • bei EG-Typgenehmigten Fahrzeugen die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier) oder falls diese nicht vorhanden ist,
    eine Datenbestätigung von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA, usw.) ;
    bei einem Fahrzeug ohne EG-Typgenehmigung ist ein Gutachten über eine Abnahme nach § 21 StVZO von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA, usw.)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
    ggf. Prüfbericht der gültigen Sicherheitsprüfung
  • Eigentumsnachweis in Form eines Kaufvertrags oder einer Rechnung
  • Bestätigung eines Sachverständigen, dass die Fahrzeug-Ident-Nr. überprüft wurde
    oder es ist die Vorführung des Fahrzeuges erforderlich
  • Versicherungsbestätigung (EVB-Nr; 7-stelliger Code) von der Versicherung
  • Kennzeichen, wenn noch zugelassen
  • SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
    - bei Firmen zusätzlich Handelsregister-Auszug und Gewerbeanmeldung mit Vollmacht und Ausweis der verantwortlichen unterschriftberechtigten Person
    - bei GbR/Vereinigung Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertag und Zusatzvollmacht der GbR
  • ggf. Vollmacht


Haben Sie ein gebrauchtes Fahrzeug aus einem NICHT EU-Land importiert, ist zusätzlich die Vorlage einer Zollunbedenklichkeitsbescheinigung oder Zollquittung notwendig.

Wenn Sie ein fabrikneues Fahrzeug aus einem EU-Land importiert haben, benötigen Sie zur Zulassung folgende Unterlagen:

  • ggf. vorhandene ausländische Papiere (Herstellerbrief)
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papier)
    bzw. bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung ein Gutachten (TÜV, DEKRA, usw.) gem. §21 StVZO oder § 13 EG-FGV
  • Eigentumsnachweis in Form eines Kaufvertrags oder eine Rechnung
  • Bestätigung eines Sachverständigen, dass die Fahrzeug-Ident-Nr. überprüft wurde
    oder es ist die Vorführung des Fahrzeuges erforderlich
  • Versicherungsbestätigung (EVB-Nr; 7-stelliger Code) von der Versicherung
  • SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer (link??)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung vom Fahrzeughalter und Bevollmächtigten
    - bei Firmen zusätzlich Handelsregister-Auszug und Gewerbeanmeldung mit Vollmacht und Ausweis der verantwortlichen unterschriftberechtigten Person
    - bei GbR/Vereinigung Gewerbeanmeldung, Gesellschaftervertag und Zusatzvollmacht der GbR
  • ggf. Vollmacht

Haben Sie ein fabrikneues Fahrzeug aus einem NICHT EU-Land importiert, ist zusätzlich die Vorlage einer Zollunbedenklichkeitsbescheinigung oder Zollquittung notwendig.


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