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Technische Änderungen
Wenn Sie an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen vorgenommen haben, müssen Sie Ihre Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle berichtigen lassen.
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Prüfbericht)
- Bei einer Aufbauartänderung – Vorlage einer neuen Versicherungsbestätigung (evB-Nr.; 7-stelliger Code)