Verpflichtungserklärung für Besuchsaufenthalt

Wollen Ausländer, die visumspflichtig sind, zu Besuch nach Deutschland einreisen, so kann ein Verwandter bzw. Bekannter als Gastgeber bei der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung abgeben. Mit dieser Erklärung verpflichtet sich der Gastgeber, für alle aufzukommen, die während des Besuchsaufenthalts entstehen können (z. B. Lebensunterhalt, Wohnraum, Versorgung im Krankheitsfall, Ausreisekosten). Vor Abgabe der Erklärung wird daher geprüft, ob der eingegangenen Verpflichtung finanziell auch nachgekommen werden kann. Die Gebühr beträgt 29,00 EUR.