Verpflichtungserklärung für Besuchsaufenthalt

Wollen Ausländer, die visumspflichtig sind, zu Besuch nach Deutschland einreisen, so kann ein Verwandter bzw. Bekannter als Gastgeber bei der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung abgeben. Mit dieser Erklärung verpflichtet sich der Gastgeber, für alle aufzukommen, die während des Besuchsaufenthalts entstehen können (z. B. Lebensunterhalt, Wohnraum, Versorgung im Krankheitsfall, Ausreisekosten). Vor Abgabe der Erklärung wird daher geprüft, ob der eingegangenen Verpflichtung finanziell auch nachgekommen werden kann. Die Gebühr beträgt 29,00 EUR.
 

Kontakt

Frau Bezold
Stellv. Fachbereichsleiterin Allgemeines Ausländerrecht A-GL
0921 / 728-310 0921 / 728-88-310 Zimmer 247 E-Mail
Frau Hempfling
Sachbearbeiterin Allgemeines Ausländerrecht GM-NG
0921 / 728-317 0921 / 728-88-317 Zimmer 246 E-Mail
Herr Semmelmann
Sachbearbeiter Allgemeines Ausländerrecht NH-Z
0921 / 728-319 0921 / 728-88-319 Zimmer 246 E-Mail
Frau Düngfelder
Fachbereichsleiterin
0921 / 728-318 0921 / 728-88-318 Zimmer 245 E-Mail