Verpflichtungserklärung für Besuchsaufenthalt
Wollen Ausländer, die visumspflichtig sind, zu Besuch nach Deutschland einreisen, so kann ein Verwandter bzw. Bekannter als Gastgeber bei der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung abgeben. Mit dieser Erklärung verpflichtet sich der Gastgeber, für alle aufzukommen, die während des Besuchsaufenthalts entstehen können (z. B. Lebensunterhalt, Wohnraum, Versorgung im Krankheitsfall, Ausreisekosten). Vor Abgabe der Erklärung wird daher geprüft, ob der eingegangenen Verpflichtung finanziell auch nachgekommen werden kann. Die Gebühr beträgt 29,00 EUR.
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Kontakt
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Frau Hempfling Sachbearbeiterin Allgemeines Ausländerrecht GM-NG, EU |
0921 / 728-317 0921 / 728-88-317 Zimmer 246 E-Mail |
Zimmer 246
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
|
Herr Mache Sachbearbeiter Allgemeines Ausländerrecht NH-Z, EU |
0921 / 728-319 0921 / 728-88-319 Zimmer 246 E-Mail |
Zimmer 246
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |