Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
Wichtige Information zu Geflüchteten aus der Ukraine:
Die bisher erteilten Aufenthaltserlaubnisse für Geflüchtete aus der Ukraine gelten automatisch bis 4. März 2025 fort. Hierzu hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) eine entsprechende Verordnung erlassen (UkraineAufenthFGV).
Das bedeutet, dass alle Personen, die am 1. Februar 2024 im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sind, keinen Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis stellen müssen. Es ist keine Vorsprache bei der Ausländerbehörde notwendig und es werden darüber auch keine Bescheinigungen ausgestellt.
Informationen für Geflüchtete
Registrierung der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine im Landratsamt Bayreuth nach telefonischer Terminvergabe 0921 728-0 (Mo - Fr: 8:00 - 13:30 Uhr)
Bitte zur Registrierung alle vorhandenen Ausweisdokumente mitbringen: Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde etc.
Lokale Informationen für Geflüchtete sowie unterstützende Bürgerinnen und Bürger in Stadt und Landkreis Bayreuth bietet die App Integreat.
Die App Integreat gibt es auch auf Russisch: (Integreat).
Das Hilfetelefon - Beratung und Hilfe für Frauen ist unter der Telefonnummer 08000 116 016 erreichbar.
- Wichtige Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine Informationsblatt des Landkreises Bayreuth
- Rechte und Pflichten von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine (Deutsch) Merkblatt in deutscher Sprache
- Rechte und Pflichten von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine (Englisch) Merkblatt in englischer Sprache
- Rechte und Pflichten von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine (Ukrainisch) Merkblatt in ukrainischer Sprache
- Інформація для біженців з України в районі Байройт Merkblatt in ukrainischer Sprache
Meldung und Vermietung von Wohnraum
Kriterien für Wohnraum für Geflüchtet:
- Bereitstellung für mindestens ein Jahr
- separater Eingang
- Bad/WC
- Möblierung + Bettwäsche/Handtücher
- eingerichtete Küche mit Kochutensilien + Geschirr
- möglichst mit Waschmaschine
- Gewährleistung einer Grundbetreuung der Geflüchteten durch den Vermieter
Bitte melden Sie uns Ihre Wohnraumangebote für Geflüchtete mit diesem Online-Formular:
- Formular - Informationen für Vermieter
- Für die Bereitstellung von Wohnraum sind eine Mietbescheinigung und eine Abtretungserklärung notwendig
Informationen zum Brandschutz und zum Verhalten im Brandfall in ukrainischer und russischer Sprache:
Die Haftung für Mietschäden richtet sich nach zivilrechtlichen Maßstäben im Verhältnis Mieter zu Vermieter. Eine Haftung durch die öffentliche Hand besteht nicht.
Beantragung von sozialen Leistungen
Jedem Antrag ist ein Mietvertrag, eine Mietbescheinigung sowie eine Abtretungserklärung beizufügen
- Geflüchtete, die neu ankommen, müssen zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragen, wenn der Lebensunterhalt nicht anderweitig sichergestellt werden kann.
- Anträge auf soziale Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind über die Gemeinden, in denen die Flüchtlinge jeweils untergebracht sind und wo sie sich ohnehin im Einwohnermeldeamt anzumelden haben, zu stellen.
Für eine Antragstellung ist zunächst eine Registrierung notwendig.
- Ein Wechsel in die Grundsicherung für Erwerbsfähige (Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch/SGB II) ist grundsätzlich erst ab dem Folgemonat nach Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung möglich. Diese wird durch die Ausländerbehörde ausgehändigt, wenn dort ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt worden ist.
Anträge auf diese Leistungen (SGB II) sind beim Jobcenter Bayreuth Land zu stellen.
Bitte beachten Sie die allgemeinen Informationen zu den Leistungen nach dem SGB II auf Deutsch und Ukrainisch.
- Personen, die vor dem 01.08.1956 geboren sind, können keine Leistungen vom Jobcenter beziehen. Sie haben ab dem Folgemonat nach Ausstellung einer Fiktionsbescheinigung Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII). Diese Leistungen werden, wie die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), durch die Sozialhilfeverwaltung des Landratsamtes gewährt. Nachdem dort im Regelfall bereits alle notwendigen Daten vorhanden sind, muss vom 01.06.2022 bis zum 31.08.2022 kein weiterer Antrag auf Grundsicherungsleistungen gestellt werden. Die Betroffenen werden vom Sozialamt über den Wechsel in die Grundsicherung benachrichtigt und darüber informiert, dass für sie die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse ihrer Wahl nötig ist.
Arbeitssuche
Arbeiten in Deutschland:
Informationen der Bundesagentur für Arbeit
Flyer Arbeitssuche
Corona-Pandemie und TBC
Corona
Informationen zu Hygienemaßnahmen, Corona-Impfung, Corona-Tests sowie Quarantäne und Isolation bei COVID-19-Erkrankung in UKRAINISCH:
www.infektionsschutz.de
Tuberkulose
Hilfsmöglichkeiten
Alle überregionalen Hilfsorganisationen bieten Hilfe für die Menschen in der Ukraine oder aus dem Kriegsgebiet Geflüchtete an.
Darüber hinaus gibt es in unserer Region diese Möglichkeiten:
Übersicht Hilfsmöglichkeiten für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
Wohnraumangebot für Kriegsflüchtlinge
Online-Dienste
Formulare
Kontakt
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Frau Böhm Sachbearbeiterin Asylrecht und Flüchtlinge J-T, EU |
0921 / 728-324 0921 / 728-88-324 Zimmer 248 E-Mail |
Zimmer 248
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
|
Frau Deinhardt Sachbearbeiterin Asylrecht und Flüchtlinge A-I (ohne AL), EU |
0921 / 728-332 0921 / 728-88-332 Zimmer 248 E-Mail |
Zimmer 248
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
|
Frau Sambolek Sachbearbeiterin Abholung Aufenthaltstitel |
0921 / 728-325 0921 / 728-88-325 Zimmer 247 E-Mail |
Zimmer 247
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
|
Frau Schreiber Sachbearbeiterin Asylrecht und Flüchtlinge AL, U-Z, EU |
0921 / 728-321 0921 / 728-88-321 Zimmer 249 E-Mail |
Zimmer 249
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
|
Frau Düngfelder Fachbereichsleiterin |
0921 / 728-318 0921 / 728-88-318 Zimmer 245 E-Mail |
Zimmer 245
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |