Längerer Aufenthalt für Drittstaatsangehörige

Je nach Anlass, wie z. B. Studium, Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, Flucht und Asyl, gibt es verschiedene Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um einen Aufenthaltstitel für Deutschland bekommen zu können. Je nach Art und Dauer des Aufenthaltstitels fallen unterschiedliche Gebühren an. 
 

Kontakt

Frau Bezold
Stellv. Fachbereichsleiterin Allgemeines Ausländerrecht A-GL
0921 / 728-310 0921 / 728-88-310 Zimmer 247 E-Mail
Frau Hempfling
Sachbearbeiterin Allgemeines Ausländerrecht GM-NG
0921 / 728-317 0921 / 728-88-317 Zimmer 246 E-Mail
Herr Semmelmann
Sachbearbeiter Allgemeines Ausländerrecht NH-Z
0921 / 728-319 0921 / 728-88-319 Zimmer 246 E-Mail
Frau Düngfelder
Fachbereichsleiterin
0921 / 728-318 0921 / 728-88-318 Zimmer 245 E-Mail