Schweiz
Für Staatsangehörige der Schweiz gelten aufgrund des Abkommens vom 21.06.1999 über die Freizügigkeit zwischen der EU und der Schweiz besondere Regelungen. Sie benötigen jedoch für den ständigen Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Diese muss bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Die Gebühr beträgt je nach Alter 22,80 bzw. 37,00 EUR.
Externe Links
Kontakt
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Frau Hempfling Sachbearbeiterin Allgemeines Ausländerrecht GM-NG, EU |
0921 / 728-317 0921 / 728-88-317 Zimmer 246 E-Mail |
Zimmer 246
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
|
Herr Mache Sachbearbeiter Allgemeines Ausländerrecht NH-Z, EU |
0921 / 728-319 0921 / 728-88-319 Zimmer 246 E-Mail |
Zimmer 246
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |