Schweiz

Für Staatsangehörige der Schweiz gelten aufgrund des Abkommens vom 21.06.1999 über die Freizügigkeit zwischen der EU und der Schweiz besondere Regelungen. Sie benötigen jedoch für den ständigen Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Diese muss bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Die Gebühr beträgt je nach Alter 22,80 bzw. 37,00 EUR.
 

Kontakt

Frau Bezold
Stellv. Fachbereichsleiterin Allgemeines Ausländerrecht A-GL
0921 / 728-310 0921 / 728-88-310 Zimmer 247 E-Mail
Frau Hempfling
Sachbearbeiterin Allgemeines Ausländerrecht GM-NG
0921 / 728-317 0921 / 728-88-317 Zimmer 246 E-Mail
Herr Semmelmann
Sachbearbeiter Allgemeines Ausländerrecht NH-Z
0921 / 728-319 0921 / 728-88-319 Zimmer 246 E-Mail
Frau Düngfelder
Fachbereichsleiterin
0921 / 728-318 0921 / 728-88-318 Zimmer 245 E-Mail