EU-Staatsangehörige und deren Angehörige
Für EU-Bürger und ihre Familienangehörige gilt das Freizügigkeitsgesetz/EU. Sie brauchen für die Einreise und den Aufenthalt keinen Aufenthaltstitel. Es genügt ein gültiger Reisepass oder Personalausweis. Das Gleiche gilt für Staatsangehörige aus den EWR-Staaten. Dies sind Norwegen, Island und Liechtenstein.
Bei einem länger als 90 Tagen geplanten Aufenthalt, ist die Wohnsitzanmeldung und die Abgabe einer Aufenthaltsanzeige unter Angabe des Aufenthaltszwecks erforderlich.
Externe Links
Kontakt
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Frau Deinhardt Sachbearbeiterin Asylrecht und Flüchtlinge A-I (ohne AL), EU |
0921 / 728-332 0921 / 728-88-332 Zimmer 248 E-Mail |
Zimmer 248
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Hempfling Sachbearbeiterin Allgemeines Ausländerrecht GM-NG, EU |
0921 / 728-317 0921 / 728-88-317 Zimmer 246 E-Mail |
Zimmer 246
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Herr Mache Sachbearbeiter Allgemeines Ausländerrecht NH-Z, EU |
0921 / 728-319 0921 / 728-88-319 Zimmer 246 E-Mail |
Zimmer 246
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |