EU-Staatsangehörige und deren Angehörige

Für EU-Bürger und ihre Familienangehörige gilt das Freizügigkeitsgesetz/EU. Sie brauchen für die Einreise und den Aufenthalt keinen Aufenthaltstitel. Es genügt ein gültiger Reisepass oder Personalausweis.  Das Gleiche gilt für Staatsangehörige aus den EWR-Staaten. Dies sind Norwegen, Island und Liechtenstein. 

Bei einem länger als 90 Tagen geplanten Aufenthalt, ist die Wohnsitzanmeldung und die Abgabe einer Aufenthaltsanzeige unter Angabe des Aufenthaltszwecks erforderlich.
 

Kontakt

Frau Bezold
Stellv. Fachbereichsleiterin Allgemeines Ausländerrecht A-GL
0921 / 728-310 0921 / 728-88-310 Zimmer 247 E-Mail
Frau Böhm
Sachbearbeiterin Asylrecht J-Z
0921 / 728-324 0921 / 728-88-324 Zimmer 248 E-Mail
Frau Hempfling
Sachbearbeiterin Allgemeines Ausländerrecht GM-NG
0921 / 728-317 0921 / 728-88-317 Zimmer 246 E-Mail
Frau Schreiber
Sachbearbeiterin Asylrecht AL
0921 / 728-321 0921 / 728-88-321 Zimmer 249 E-Mail
Herr Semmelmann
Sachbearbeiter Allgemeines Ausländerrecht NH-Z
0921 / 728-319 0921 / 728-88-319 Zimmer 246 E-Mail
Frau Wagner
Sachbearbeiterin Asylrecht A-I (ohne AL)
0921 / 728-332 0921 / 728-88-332 Zimmer 248 E-Mail
Frau Düngfelder
Fachbereichsleiterin
0921 / 728-318 0921 / 728-88-318 Zimmer 245 E-Mail