Einreise nach Deutschland

Ausländer dürfen nur nach Deutschland einreisen und/oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen. Der visumsfreie Aufenthalt ist in der Regel für 90 Tage erlaubt. Ob vorab ggf. ein Visumsverfahren erforderlich ist, hängt von der Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltszweck ab.
 

Kontakt

Frau Bezold
Stellv. Fachbereichsleiterin Allgemeines Ausländerrecht A-GL
0921 / 728-310 0921 / 728-88-310 Zimmer 247 E-Mail
Frau Hempfling
Sachbearbeiterin Allgemeines Ausländerrecht GM-NG
0921 / 728-317 0921 / 728-88-317 Zimmer 246 E-Mail
Herr Semmelmann
Sachbearbeiter Allgemeines Ausländerrecht NH-Z
0921 / 728-319 0921 / 728-88-319 Zimmer 246 E-Mail
Frau Düngfelder
Fachbereichsleiterin
0921 / 728-318 0921 / 728-88-318 Zimmer 245 E-Mail