Asyl und Flüchtlinge

Über die Anträge auf Anerkennung als Asylberechtigter oder als politischer Flüchtling entscheidet allein das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit Hauptsitz in Nürnberg bzw. Zirndorf. Die Ausländerbehörde ist an diesem Verfahren nicht beteiligt.

Für die Dauer des Asylverfahrens darf sich der Ausländer in Deutschland aufhalten. Er erhält dazu eine Aufenthaltsgestattung. Zudem muss er in staatlichen Unterkünften untergebracht werden. Nach Abschluss des Asylverfahrens hängt der weitere Aufenthalt in Deutschland vom zuerkannten Schutzstatus des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ab. 
 

Kontakt

Frau Böhm
Sachbearbeiterin Asylrecht J-Z
0921 / 728-324 0921 / 728-88-324 Zimmer 248 E-Mail
Frau Schreiber
Sachbearbeiterin Asylrecht AL
0921 / 728-321 0921 / 728-88-321 Zimmer 249 E-Mail
Frau Wagner
Sachbearbeiterin Asylrecht A-I (ohne AL)
0921 / 728-332 0921 / 728-88-332 Zimmer 248 E-Mail
Frau Düngfelder
Fachbereichsleiterin
0921 / 728-318 0921 / 728-88-318 Zimmer 245 E-Mail