Asyl und Flüchtlinge
Über die Anträge auf Anerkennung als Asylberechtigter oder als politischer Flüchtling entscheidet allein das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit Hauptsitz in Nürnberg bzw. Zirndorf. Die Ausländerbehörde ist an diesem Verfahren nicht beteiligt.
Für die Dauer des Asylverfahrens darf sich der Ausländer in Deutschland aufhalten. Er erhält dazu eine Aufenthaltsgestattung. Zudem muss er in staatlichen Unterkünften untergebracht werden. Nach Abschluss des Asylverfahrens hängt der weitere Aufenthalt in Deutschland vom zuerkannten Schutzstatus des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ab.
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Kontakt
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Frau Deinhardt Sachbearbeiterin Asylrecht und Flüchtlinge A-I (ohne AL), EU |
0921 / 728-332 0921 / 728-88-332 Zimmer 248 E-Mail |
Zimmer 248
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Frau Lautner Sachbearbeiterin Unterkunftsverwaltung/Ukraine |
0921 / 728-692 0921 / 728-88-692 Zimmer 256 E-Mail |
Zimmer 256
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
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Herr Schlicker Sachbearbeiter Unterkunftsverwaltung/Asyl |
0921 / 728-320 0921 / 728-88-320 Zimmer 256 E-Mail |
Zimmer 256
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |