EU-Staatsangehörige und deren Angehörige

Für EU-Bürger und ihre Familienangehörige gilt das Freizügigkeitsgesetz/EU. Sie brauchen für die Einreise und den Aufenthalt keinen Aufenthaltstitel. Es genügt ein gültiger Reisepass oder Personalausweis.  Das Gleiche gilt für Staatsangehörige aus den EWR-Staaten. Dies sind Norwegen, Island und Liechtenstein. 

Bei einem länger als 90 Tagen geplanten Aufenthalt, ist die Wohnsitzanmeldung und die Abgabe einer Aufenthaltsanzeige unter Angabe des Aufenthaltszwecks erforderlich.