Bayerische Ehrenamtskarte

Der Landkreis Bayreuth hat die Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte beschlossen und möchte sich so bei allen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern herzlich bedanken. Das Ehrenamt ist keineswegs selbstverständlich und äußerst wichtig, denn es hält die Gesellschaft zusammen, macht sie stark und lebendig.

Bürgerinnen und Bürger, die sich auf diese Weise uneigennützig für das Gemeinwohl einbringen, erhalten in ganz Bayern zahlreiche Vergünstigungen, z. B. beim Besuch von Museen, Schlössern und Schwimmbädern genauso wie Rabatte in Geschäften oder anderweitig verbilligte Eintritte.

Die blaue Ehrenamtskarte ist drei Jahre gültig, die goldene nicht limitiert.
Sie gilt gegenseitig in allen Landkreisen und kreisfreien Städten, die die Karte bereits eingeführt haben.

Persönliche Voraussetzungen:

  • Wohnhaft im Landkreis Bayreuth
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz von max. 2400,- Euro pro Jahr ist zulässig.
  • Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im bürgerschaftlichen Engagement.

Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Voraussetzungen eine blaue Ehrenamtskarte:

  • Inhaber einer Jugendleiterkarte („Juleica“)
  • Aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung)
  • Aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich

Auf Wunsch erhalten ohne weitere Prüfung der Voraussetzungen eine goldene Ehrenamtskarte:

  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten
  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in den sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) erhalten haben.
  • Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.


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