12.01.2021

Bewegungsradius eingeschränkt

Im Landkreis Bayreuth greift die 15-Kilometer-Regel

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Bayreuth liegt derzeit über 200. Aus diesem Grund schränkt sich der Bewegungsradius für Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger automatisch ein – heißt: Sie dürfen für touristische Tagesausflüge den Umkreis von 15 Kilometern um ihre Wohnortgemeinde nicht mehr überschreiten. Damit folgt der Landkreis Bayreuth nicht nur dem Infektionsschutzgesetz (lfSG), sondern auch der 11.
Bayerischen lnfektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BaylfSMV), die solch eine Einschränkung zwingend vorgibt.

Die 15-Kilometer-Regelung wird erst dann wieder aufgehoben, wenn die Inzidenz mindestens sieben Tage in Folge unter der 200er-Marke liegt.

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