19.03.2020

Abfertigung der Berufspendler während der Corona-Epidemie an den Grenzen

mit Pendlerbescheinigung möglich

Auch wenn sich die Staus an den Grenzübergängen meist in einem vertretbaren Umfang bewegen, kann gerade die Abfertigung der Berufspendler nach beschleunigt werden. Deshalb hat die Bundespolizei das Formular einer Pendlerbescheinigung vorbereitet, welches Betroffene umgehend ihrem Arbeitgeber zur Bestätigung vorlegen und bei der Grenzkontrolle unaufgefordert vorzeigen sollten. Die Pendlerbescheinigung kann von der Homepage der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de heruntergeladen werden.

Seitenanfang