02.04.2019

Gültigkeit der Blauen Ehrenamtskarte

Karte gegebenenfalls neu beantragen

Nachdem der Landkreis Bayreuth zum 01.01.2016 die Bayerische Ehrenamtskarte eingeführt hat, sollten die Inhaber der sogenannten Blauen Ehrenamtskarte den Gültigkeitszeitraum überprüfen. Dieser beträgt nur gut drei Jahre. Für die Inhaber der Goldenen Ehrenamtskarte ändert sich hingegen nichts: Diese ist unbegrenzt gültig. Darauf weist Landrat Hermann Hübner in einer Presseverlautbarung hin.

Die Bayerische Ehrenamtskarte wird im Landkreis Bayreuth gut angenommen. Rund 1.900 Inhaberinnen und Inhaber haben so zahlreiche finanzielle Vorteile in Geschäften und bei Unternehmen - und das bayernweit überall dort, wo Landkreise und kreisfreie Städte selbst die Bayerische Ehrenamtskarte eingeführt haben. Landrat Hübner hat sich der Förderung persönlich angenommen. Für ihn ist ehrenamtliches Engagement keineswegs selbstverständlich und äußerst wichtig. „Es hält unsere Gesellschaft zusammen.“

Nicht nur der Freistaat Bayern dankt seinen Bürgerinnen und Bürgern durch zahlreiche Sonderaktionen mit besonderen Vergünstigungen; auch der Landkreis versucht immer wieder, über die normalen Vergünstigungen hinaus attraktive Angebote zu unterbreiten: So konnte er im Rahmen der Faustfestspiele 2018 eine komplette Veranstaltung für die ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Bayreuth erwerben und so einmal ganz speziell „danke“ sagen.

Nach wie vor sucht der Landkreis Bayreuth Akzeptanzpartner, also Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen, die Vergünstigungen gewähren. Für den Landrat ist dies eine „Win-win-Situation“, „denn auch die Unternehmen profitieren dadurch“. Die Liste aller Akzeptanzpartner ist im Internet unter https://www.landkreis-bayreuth.de/der-landkreis/ehrenamt/  einsehbar. Hier kann auch die komplette Auflistung der landkreis- und bayernweiten Vergünstigungen eingesehen werden. Die Vergabe der Bayerischen Ehrenamtskarte ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Diese können ebenfalls unter dem genannten Link eingesehen werden. Der Landkreis Bayreuth bittet darum, die Antragstellung ausschließlich elektronisch vorzunehmen. Nähere Auskünfte hierzu gibt Ihnen gerne Frau Margitta Rauh (0921/728-101, ehrenamtskarte@lra-bt.bayern.de).

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