25.08.2017

Illegaler Waffenbesitz

Abgabe bis 01.07.2018

Zweite Änderung des Waffengesetzes;

Amnestieregelungen zur straffreien Abgabe illegal im Besitz stehender Waffen und Munition

Aufgrund der vor kurzem in Kraft getretenen zweiten Änderung des Waffengesetzes können Waffen oder Munition, die sich ohne die notwendigen Genehmigungen im Besitz von Privatpersonen aus dem Landkreis Bayreuth befinden, bis zum 1. Juli 2018 beim Landratsamt Bayreuth oder einer Polizeidienststelle straffrei abgegeben werden.

Um vorherige Kontaktaufnahme wird gebeten.
Waffen und Munition sind getrennt voneinander und nicht sichtbar zu transportieren.






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