12.09.2022

Anträge auf Erstattung von Schulwegkosten

Eingang bis spätestens 31. Oktober 2022 im Landratsamt Bayreuth

Schülerinnen und Schüler in Vollzeit ab der Jahrgangsstufe 11 und Berufsschülerinnen und -schüler im Teilzeitunterricht aus dem Landkreis Bayreuth, denen zusätzlich Kosten für die Fahrt zur Berufsschule, nicht Berufsgrundschule, entstehen, erhalten auf Antrag nachträglich die Fahrtkosten erstattet, die eine Familienbelastungsgrenze von 465 Euro im Schuljahr 2021/2022 übersteigen. Die Erstattungsanträge für das Schuljahr 2021/2022 müssen spätestens am 31. Oktober 2022 beim Landratsamt Bayreuth eingegangen sein. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Erstattungsanspruch mehr.

Bei der Fahrtkostenerstattung können nur die kostengünstigsten Fahrkarten, z.B. zum Erwerb eines 365-Euro-Tickets oder einer Bahncard, berücksichtigt werden. Beim Kauf einer Schüler-ABO-Karte der Deutschen Bahn ist der Nachweis über die bezahlten Gesamtkosten beizufügen.

Die vollen Fahrtkosten, ohne Abzug der Familienbelastung, werden für die genannten Schülerinnen und Schüler ersetzt, wenn ein Unterhaltsleistender für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz bezieht oder der bzw. die Unterhaltsleistende bzw. der Schüler bzw. die Schülerin Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) bzw. auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) hat. Entsprechende Nachweise vom August 2021 sind mit dem Antrag beim Landratsamt Bayreuth vorzulegen.

Anträge auf Anerkennung der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges auf dem Schulweg sollten grundsätzlich am Beginn des Schuljahres beim Landratsamt gestellt werden, damit rechtzeitig geprüft werden kann, ob ein Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten besteht. Im Falle einer Anerkennung sind die Pkw-Erstattungsanträge dann am Schuljahresende einzureichen.

Das entsprechende Formular ist über das Internet unter dem Link www.landkreis-bayreuth.de/schulweg abrufbar. Der  Erstattungsantrag bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist auf Grund seines Umfanges nicht im Internet hinterlegt und kann im Landratsamt bei der Bürgeranlaufstelle abgeholt werden.

Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Bayreuth, deren Schulweg im VGN-Bereich liegt, müssen im Besitz eines gültigen Verbundpasses und der dazugehörigen Wertmarken sein. Bei Verlust der Wertmarken wird weder vom VGN noch vom Landratsamt Bayreuth Ersatz geleistet.

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