12.07.2017

Strengere Regeln für Waffenaufbewahrung

Befristete Amnestieregelung

Mit Wirkung vom 06.07.2017 hat sich das Waffengesetz insoweit geändert, als dass strengere Aufbewahrungsvorschriften in Kraft getreten sind. Scharfe Waffen und Munition sind in widerstandsfähigeren Sicherheitsbehältnissen aufzubewahren. Diese Behältnisse sind deutlich schwieriger aufzubrechen. Um insbesondere Jäger und Schützen vor übermäßigen finanziellen Belastungen zu schützen, werden weitgehende und faire Bestandsschutzregelungen geschaffen. Die neuen Anforderungen gelten nur für Neubesitzer von Waffen.  

Mit der Gesetzesänderung tritt auch eine zeitig befristete Amnestie-Regelung für unberechtigte Waffenbesitzer in Kraft. Wer unerlaubt eine Waffe besitzt, kann sie bis zum 01.07.2018 einer Waffenbehörde (beispielsweise ist dies für Landkreis-Bayreuth-Bewohner das Landratsamt – bitte Öffnungszeiten beachten) oder der Polizei übergeben, ohne wegen des illegalen Besitzes eine Strafe fürchten zu müssen. Weitere Fragen beantwortet gerne Frau Ulla Ruckdeschel (0921/728313).

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