15.12.2022

Trinkwasser Juragruppe

Abkochanordnung teilweise aufgehoben

Die vor drei Tagen vom Gesundheitsamt Bayreuth erlassene Abkochanordnung im Bereich der Trinkwasserversorgung Pegnitz der Juragruppe konnte für einige Bereiche aufgehoben werden - und zwar für folgende Bereiche:

  • das Gebiet der Stadt Hollfeld mit den Gemeindeteilen Drosendorf a. d. Aufseß, Freienfels, Hollfeld, Neidenstein, Pilgerndorf, Schönfeld und Wohnsdorf;
  • das Gebiet der Stadt Waischenfeld mit den Gemeindeteilen Eichenbirkig, Gösseldorf, Heroldsberg, Köttweinsdorf, Kugelau, Langenloh, Löhlitz, Nankendorf, Neusig, Saugendorf, Schönhof, Waischenfeld und Zeubach;
  • das Gebiet der Gemeinde Plankenfels mit den Gemeindeteilen Eichenmühle, Kaupersberg, Meuschlitz, Neuwelt, Plankenfels, Plankenstein, Ringau, Schlotmühle und Schrenkersberg;
  • das Gebiet der Gemeinde Königsfeld mit den Gemeindeteilen Königsfeld, Kotzendorf und Voitmannsdorf;
  • das Gebiet der Gemeinde Ahorntal mit den Gemeindeteilen Fuchshof, Klausstein, Oberailsfeld, Pfaffenberg 20, Pfaffenberg 22, Pfaffenberg 30, Rabenstein 34 und Schweinsmühle;
  • den Ortsteil Moschendorf des Marktes Gößweinstein.

In diesen Bereichen gilt weiterhin noch die Abkochanordung:

  • im Gebiet der Stadt Pegnitz mit allen Gemeindeteilen außer Trockau;
  • im Gebiet der Stadt Pottenstein mit den Gemeindeteilen Altenhof, Elbersberg, Geusmanns, Hohenmirsberg, Kirchenbirkig, Kleinkirchenbirkig, Kühlenfels, Mandlau, Mittelmühle, Neugeusmanns, Prüllsbirkig, Regenthal, Rupprechtshöhe, Schüttersmühle, Schwirz, Trägweis, Vorderkleebach, Waidach, Wannberg, Weidenhüll (bei Elbersberg) und Weidenloh;
  • im Gebiet der Gemeinde Hummeltal mit den Gemeindeteilen Hinterkleebach und Muthmannsreuth.

Um Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung auszuschließen, werden die Bürger vorsorglich aufgefordert, das Wasser in diesen Gebieten bis auf Weiteres zehn Minuten lang abzukochen, sofern es zum Trinken oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwendet werden soll.

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