Hygieneverordnung

  • Unter die Hygieneverordnung fallen alle Einrichtungen und Gewerbe, bei denen durch Tätigkeiten am Menschen durch Blut Krankheitserreger übertragen werden können (Piercing- und Tätowierungs-, Kosmetik- und Fußpflegeeinrichtungen)

  • Überprüft werden die Betriebe zu Betriebsbeginn, während der Betriebszeiten (ohne Voranmeldung) in unterschiedlichen Abständen und anlassbezogen

  • Die Gewerbeanmeldungen für die jeweiligen Betriebe sind in der zugehörigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung einzureichen
     

Kontakt

Bitte wenden Sie sich per E-Mail an hygienebelehrung@lra-bt.bayern.de oder telefonisch über unser Sekretariat:
 

Frau Kasel
Sachbearbeiterin
0921 / 728-229 0921 / 728-88-229 Zimmer 60 E-Mail
Frau Morlocan
Sachbearbeiterin
0921 / 728-227 0921 / 728-88-227 Zimmer 61 E-Mail
Frau Schelenz
Sachbearbeiterin
0921 / 728-601 0921 / 728-88-601 Zimmer 60 E-Mail