Infektionsschutz

  • Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt, welche Krankheiten bei Verdacht, Erkrankung oder Tod und welche labordiagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig sind

  • Um solchen Krankheiten vorbeugen, Infektionen frühzeitig erkennen oder ihre Weiterverbreitung verhindern zu können sieht das Gesetz vor, dass behandelnde Ärzte bzw. feststellende Labors das Auftreten von Krankheiten oder Krankheitserregern an das Gesundheitsamt weitermelden müssen

  • Das Gesundheitsamt ermittelt Infektionsquellen und infizierte Personen, berät über Schutzmaßnahmen und -möglichkeiten
     

Kontakt

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