Meldepflichtige Infektionskrankheiten

  • Für einige Krankheiten (siehe Liste des RKI im Anhang) besteht eine gesetzliche Meldepflicht

  • Zur Meldung beim Gesundheitsamt sind die Labore oder die Arztpraxen verpflichtet, nicht die Patienten und Patientinnen

  • Je nach Krankheit kann es allerdings sein, dass sich das Gesundheitsamt bei Ihnen meldet und Sie beispielsweise nach Kontaktpersonen fragt

  • Arztpraxen und Labore übermitteln die Befunde über die DEMIS-Schnittstelle oder über die Formulare des LGL
     

Kontakt

Bitte wenden Sie sich per E-Mail an hygienebelehrung@lra-bt.bayern.de oder telefonisch über unser Sekretariat:
 

Frau Kasel
Sachbearbeiterin
0921 / 728-229 0921 / 728-88-229 Zimmer 60 E-Mail
Frau Morlocan
Sachbearbeiterin
0921 / 728-227 0921 / 728-88-227 Zimmer 61 E-Mail
Frau Schelenz
Sachbearbeiterin
0921 / 728-601 0921 / 728-88-601 Zimmer 60 E-Mail