Ermittlung von Grundstückswerten

Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen wurden bei den Kreisverwaltungsbehörden selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. Die Gutachterausschüsse bedienen sich einer Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle ist im Fachbereich 41 - Bauverwaltung - eingerichtet.

In der Geschäftstelle des Gutachterausschusses werden alle notariellen Kaufverträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches, der Wertermittlungsverordnung und der Gutachterausschussverordnung sachkundig ausgewertet und die Ergebnisse in die Kaufpreissammlung übernommen.

Der Gutachterausschuss, ein unabhängiges Gremium aus Sachverständigen und fachbezogenen Berufsgruppen, ermittelt auf der Grundlage der Kaufpreissammlung die Bodenrichtwerte für Bauland, flächenbezogen für alle Gemeinden, Gemarkungen und Ortsteile des Landkreises.

Aufgaben

  • erstellt auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken; die Gutachten sind im Regelfall kostenpflichtig
  • führt eine Kaufpreissammlung und wertet diese aus
  • ermittelt Bodenrichtwerte
  • ermittelt Verkehrswerte von Grundstücken

Antragsberechtigung für Gutachten

  • Eigentümer von Grundstücken und ihnen gleichstehende Berechtigte
  • Gerichte und Justizbehörden
  • Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Baugesetzbuch oder anderer Rechtsvorschriften

Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.

Bodenrichtwerte geben:

  • einen Überblick über das Preisniveau des Baulandmarktes
  • spiegen das Marktgeschehen wieder
  • bilden die maßgebliche Grundlage für Baufinanzierungen und Beleihung von Grundstücken

Schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte von Bauland (kostenpflichtig) können online beantragt werden.

 

Kaufpreissammlung

Daten der Kaufpreissammlung können nur an Berechtigte (z.B. Sachverständige, Gerichte und Behörden) abgegeben werden.
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können online beantragt werden.

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Notwendige Unterlagen

Für diese Dienstleistung sind z. T. Unterlagen erforderlich.


Entstehende Kosten

Diese Dienstleistung ist für Sie z. T. kostenpflichtig.


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