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Benötigte Unterlagen für die Einreichung:
Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten und zusammen mit diesem Antrag einzureichen:
Datenschutzrechtliche Hinweise:
Kosten:
Die Gebühren sind abhängig von den jeweiligen Maßnahmen, zzgl. Auslagen für das Gutachten
Unterschrift:
Wichtige Hinweise:
Zusätzliche Informationen:
Weitere Informationen zum Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung nach § 78 WHG für ein Vorhaben in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet finden Sie hier.
Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu online Verwaltungsdienstleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.
Dieses Formular wird auf Wunsch automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.
* Sie erhalten nur ein PDF-Dokument zum ausdrucken und ausfüllen, ohne jeglichen Komfort. Das ausgefüllte Formular senden Sie an das Landratsamt Bayreuth.
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen
Quelle der Identitätsprüfung
(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)
Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.
Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)
Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat
falls Eigentümer Juristische Person
entweder als natürliche Eigentümer oder als Ansprechpartner bzw. Vertreter der juristischen Person
Hinweis: Ihr Vorhaben widerspricht § 78 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 a) WHG.
Hinweis:
Ihr Vorhaben widerspricht § 78 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 b) WHG.
Hinweis: Ihr Vorhaben widerspricht § 78 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 b) WHG.
Hinweis: Ihr Vorhaben widerspricht § 78 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 c) WHG.
Hinweis: Ihr Vorhaben widerspricht § 78 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 d) WHG.
Die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten ist verboten. Heizölverbraucheranlagen, die am 05.01.2018 in festgesetzten oder in vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten vorhanden sind, sind vom Betreiber bis zum 05.01.2023 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachzurüsten.
Hinweise zur hochwasserangepassten Bauweise: