Digitaler Bauantrag
Zum 01.03.2025 wird das Landratsamt Bayreuth in die Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) aufgenommen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Einreichung von Digitalen Bauanträgen möglich.
Die digitale Antragstellung erfolgt über das Bayernportal, welches Ihnen über folgende Links zur Verfügung steht:
Für welche Verfahren steht die digitale Einreichung zur Verfügung?
Baurecht
- Bauanträge (Art. 64 BayBO)
- Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren ("Freisteller", Art. 58 BayBO)
- Anträge auf Teilbaugenehmigung (Art. 70 BayBO)
- Anträge auf Vorbescheid (Art. 71 BayBO)
- Anträge auf Zulassung von Abweichungen oder Befreiungen (Art. 63 BayBO)
- Anträge auf Verlängerung der Geltungsdauer der Bau- oder Teilbaugenehmigung (Art. 69 Abs. 2 BayBO)
- Anträge auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheids (Art. 71 Satz 3 BayBO)
Anzeigen und Erklärungen im bauaufsichtlichen Verfahren
- Baubeginnsanzeigen (Art. 68 Abs. 8 BayBO)
- Anzeigen der Nutzungsaufnahme (Art. 78 Abs. 2 Satz 1 und 2 BayBO)
- Anzeigen der Beseitigung (Art. 57 Abs. 5 Satz 2 BayBO)
- Erklärungen des Tragwerksplaners nach Maßgabe des Kriterienkatalogs (Art. 62a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BayBO in Verbindung mit Anlage 2 BauVorlV)
Abgrabungsrecht
- Abgrabungsanträge (Art. 7 Bayerisches Abgrabungsgesetz – BayAbgrG)
- erforderliche Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayAbgrG)
- Anträge auf Teilabgrabungsgenehmigung (Art. 9 Abs. 1 Satz 5 BayAbgrG)
- Anträge auf Vorbescheid (Art. 9 Abs. 1 Satz 4 BayAbgrG)
Anzeigen und Erklärungen im abgrabungsrechtlichen Verfahren
- Beginnsanzeigen (Art. 9 Abs. 4 Satz 2 BayAbgrG)
Wie können Anträge und Unterlagen digital eingereicht werden?
Die Einreichung erfolgt ausschließlich mit dem Online-Assistenten über das Bayernportal. Eine Einreichung als pdf-Datei per einfacher E-Mail entspricht nicht den Formvorgaben und entfaltet keinerlei rechtliche Wirkung.
Wie erfolgt die Authentifizierung im Online-Assistenten?
Hierfür stehen mehrere Wege zur Verfügung:
- Bayern-ID und Online-Ausweisfunktion
- Bayern-ID und ELSTER-Zertifikat
- ELSTER-Unternehmenskonto
Ist eine Einreichung in Papierform weiterhin möglich?
Eine Pflicht zur Nutzung des Digitalen Bauantrages besteht nicht. Sie können Ihren Antrag auch weiterhin in Papierform stellen. Allerdings ändert sich für Sie auch beim Einreichen in Papierform u.U. das Verfahren, da die meisten Anträge (siehe Tabelle unten) in Papierform nicht mehr bei der Gemeinde, sondern direkt im Landratsamt eingereicht werden müssen.
Im Landratsamt Bayreuth arbeiten wir auch bei Einreichung in Papierform voll digital und scannen deshalb Ihre Antragsunterlagen vollständig ein. Um uns unsere Arbeit möglichst zu erleichtern, bitten wir Sie bei Einreichung in Papierform Folgendes zu beachten:
- Bitte reichen Sie die Pläne max. im Format DIN A0 ein.
- Bitte heften oder klammern Sie die Erstfertigung des Bauantrages (grüne Mappe) bzw. die einzureichenden Unterlagen nicht.
Wo muss ich welchen Antrag einreichen?
Durch die digitale Antragstellung ergeben sich teilweise Änderungen, bei welcher Behörde die Unterlagen einzureichen sind. Dies kann der folgenden Tabelle entnommen werden:
Antrag | Analoge Einreichung | Digitale Einreichung |
---|---|---|
Bauantrag | LRA | LRA |
Vorbescheid | LRA | LRA |
Freistellungsverfahren | Gemeinde | LRA |
Teilbaugenehmigung | LRA | LRA |
Isolierte Abweichung von Örtlichen Bauvorschriften nach Art. 81 BayBO | Gemeinde | LRA |
Isolierte Befreiung / Ausnahme von Festsetzungen eines B-Plans | Gemeinde | LRA |
Isolierte Abweichung von der BayBO | LRA | LRA |
Verlängerung Baugenehmigung/Vorbescheid | LRA | LRA |
Bauzustandsanzeigen / bautechnische Nachweise | LRA | LRA |
Anzeige der Beseitigung | Gemeinde und LRA | LRA |
Müssen die Antragsunterlagen weiterhin unterschrieben werden?
Bei Einreichung eines Bauantrags in Papierform bleibt hinsichtlich der Unterzeichnung der Bauvorlagen alles wie bisher.
Dagegen ändert sich bei digitaler Einreichung die Unterschriftsregelung grundlegend. Einen digitalen Bauantrag kann nur eine Person digital "unterzeichnen". Dies muss entsprechend der DBauV der vorlageberechtigte Entwurfsverfasser sein. Dieser erklärt sich bei Einreichung des Antrags als verantwortlich für die Richtigkeit seiner Angaben und erklärt, dass er im Sinne der Bauherren handelt.
Ein Fachplaner (z.B. Brandschutzplaner) muss die von ihm gefertigten Unterlagen nicht unterzeichnen. Die Unterlagen müssen die Person des Fachplaners erkennen lassen. Der Entwurfsverfasser ist für die korrekte Angabe der Person des Fachplaners verantwortlich.
Die Nachbarunterschriften müssen dennoch eingeholt werden. Im virtuellen Bauantragsformular (Online-Assistenten) muss angegeben werden, welche Unterschriften beim Entwurfsverfasser bzw. Bauherrn vorliegen. Diese Unterschriften benötigt das Landratsamt nicht. Ein Abdruck der Baugenehmigung wird allen Nachbarn, die mit "Unterschrift liegt nicht vor" angegeben wurden, zugestellt.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch falsche Angaben zu den Nachbarunterschriften eine Ordnungswidrigkeit darstellen und in Art. 79 BayBO mit Bußgeld bewährt sind. Vor allem aber sollten Sie sich als Bauherr darüber im Klaren sein, dass alle Nachbarn, denen eine Baugenehmigung nicht zugestellt wurde (weil wir davon ausgegangen sind, dass die Unterschrift vorliegt), eine Klagefrist von einem Jahr (i.d.R. ab Baubeginn) anstelle eines Monats haben, der Bescheid damit noch lange nach Baubeginn anfechtbar ist und sehr verzögert unanfechtbar wird.
Was gilt bei Abstandsflächenübernahmeerklärungen?
Abstandsflächenübernahmeerklärungen sind bei digitaler Antragstellung als elektronisches Abbild des (von Bauherren und sämtlichen Eigentümern des betroffenen Nachbargrundstücks) unterschriebenen Originals einzureichen. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Vorlage des unterschriebenen Originals verlangen. Bitte bewahren Sie die Originalunterlagen auch nach Abschluss des Verfahrens bei sich als Nachweis auf.
Welche Dateiformate sind zulässig?
Dateien müssen als Einzeldateien im pdf-Format vorliegen. Dateianlagen innerhalb der Dateien sind unzulässig. Die Dateien dürfen keine Sicherheitseinstellungen und keinen Schreibschutz enthalten. Lageplan und Bauzeichnungen müssen neben der numerischen Angabe des Maßstabes auch eine grafische, mit den tatsächlichen Distanzen zu beschriftende Maßstabsleiste enthalten, sofern nicht vorhandene Maßketten eine Kalibrierung ermöglichen.
Wie sind Unterlagen nachzureichen?
Für in Papierform eingereichte Anträge sind nachzureichende Unterlagen auch weiterhin in dreifacher Ausfertigung in Papierform einzureichen,
Für digital eingereichte Anträge sind nachzureichende Unterlagen über den Nachreichungsassistenten im Bayernportal einzureichen. Den Link hierzu finden Sie weiter oben.
Wie erhalte ich die Baugenehmigung?
Die Baugenehmigung erhalten Sie in Papierform. Bei digitaler Antragstellung liegen dem Bescheid maßstäblich verkleinerte Planunterlagen bei. Zusätzlich erhalten Sie die mit Genehmigungsvermerk versehenen Pläne in digitaler Form über eine Cloud-Lösung zur Verfügung gestellt.
Bei Antragstellung in Papierform erhalten Sie eine Ausfertigung der Originalunterlagen wie bisher mit Genehmigungsvermerk zurück. Diese werden nicht digital zur Verfügung gestellt.