Bauanträge und Bauleitverfahren

Der Landkreis als Straßenbaulastträger der Kreisstraßen ist bei Bauvorhaben an Kreisstraßen bis zu einer Entfernung von 30 m ab Fahrbahnrand im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu beteiligen.


Notwendige Unterlagen

  • Beschreibung der Art, Lage und technischen Ausführung 
  • 1 Lageplan (Maßstab 1 : 1000) des geplanten Vorhabens 
  • weitere Unterlagen auf Anforderung

Kontakt

Herr Roßner
Stellv. Fachbereichsleiter
0921 / 728-380 0921 / 728-88-380 Zimmer 342 E-Mail
Herr Pfaffenberger
Fachbereichsleiter
0921 / 728-439 0921 / 728-88-439 Zimmer 343 E-Mail