Bauanträge und Bauleitverfahren
Der Landkreis als Straßenbaulastträger der Kreisstraßen ist bei Bauvorhaben an Kreisstraßen bis zu einer Entfernung von 30 m ab Fahrbahnrand im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu beteiligen.
Notwendige Unterlagen
- Beschreibung der Art, Lage und technischen Ausführung
- 1 Lageplan (Maßstab 1 : 1000) des geplanten Vorhabens
- weitere Unterlagen auf Anforderung