Grundstücksangelegenheiten

Bei der Erneuerung und beim Ausbau von Kreisstraßen müssen bei Bedarf Privatgrundstücke vorübergehend oder auf Dauer in Anspruch genommen werden.

Die Abwicklung des Grunderwerbs (einschließlich der Preisverhandlungen sowie der Beauftragung der notariellen und grundbuchamtlichen Abwicklung) erfolgt durch die Tiefbauverwaltung.

Kontakt

Boeck
Sachbearbeiter/in
0921 / 728-379 0921 / 728-88-379 Zimmer 342 E-Mail