Grundstücksangelegenheiten
Bei der Erneuerung und beim Ausbau von Kreisstraßen müssen bei Bedarf Privatgrundstücke vorübergehend oder auf Dauer in Anspruch genommen werden.
Die Abwicklung des Grunderwerbs (einschließlich der Preisverhandlungen sowie der Beauftragung der notariellen und grundbuchamtlichen Abwicklung) erfolgt durch die Tiefbauverwaltung.
Kontakt
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Frau Boeck Sachbearbeiterin |
0921 / 728-379 0921 / 728-88-379 Zimmer 342 E-Mail |
Zimmer 342
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |