Bau und Unterhalt
Kreissstraßen - Bau und Unterhaltung
Der Landkreis Bayreuth ist als Straßenbaulastträger für den Ausbau und den Unterhalt der Kreisstraßen im Landkreisgebiet zuständig.
Bestandteile der Kreisstraßen
- Fahrbahnen
- Bankette
- Entwässerungseinrichtungen
- Böschungen
- Ingenieurbauwerke (insb. Brücken, Stützmauern)
- Verkehrszeichen
- Leiteinrichtungen
- Schutzplanken
Für die Gehwege in den Ortsdurchfahrten sind grundsätzlich die Gemeinden unterhalts- und baulastpflichtig.