Sondernutzungen, Telekommunikationsleitungen
Die Benutzung der Kreisstraßen über den normalen Gebrauch hinaus (Sondernutzung) bedarf der Erlaubnis der Straßenbaubehörde.
Beispiele
- Aufstellen von Hinweisschildern, Werbeschildern, Gerüsten, Verkaufsständen o. ä.
- Herstellen von Zufahrten und Zugängen (außerhalb der Ortsdurchfahrten)
- Herstellung und Änderung von Leitungen aller Art
Für die Herstellung und Änderung von Telekommunikationsleitungen im Straßenbereich der Kreisstraßen ist die Zustimmung des Straßenbaulastträgers erforderlich. Diese ist rechtzeitig vor Durchführung zu beantragen.
Notwendige Unterlagen:
- Beschreibung der Art, Lage und technischen Ausführung der Maßnahme
- Lageplan (Maßstab 1 : 1000)
- weitere Unterlagen nach Bedarf
Entstehende Kosten:
Es werden Gebühren gemäß Gebührensatzung erhoben.