Reisegewerbekarten

Anwendungsbereich

  • Betrieb eines Reisegewerbes nach § 55 Gewerbeordnung
  • grundsätzlich ist keine Gewerbeanzeige, sondern eine behördliche Erlaubnis (Reisegewerbekarte) erforderlich
     

Einzureichende Unterlagen

  • Antrag
  • Führungszeugnis (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen!)
  • Gewerbezentralregister (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen!)
  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
     

Unter Umständen auch

  • Aufenthaltsgenehmigung (ggf.) für Ausländer
  • Handelsregisternummer für juristische Personen
  • Genehmigung des Vormundschaftsgerichts für Minderjährige
     

Kosten

  • Rahmengebühr lt. Kostenverzeichnis 30,00 € bis 500,00 €, z. B.
  • unbefristet: 240,00 €
  • befristet bis 6 Monate: 90,00 €
  • befristet bis 12 Monate: 120,00 €
  • Erweiterung der Tätigkeit: 40,00 €
  • Verlängerung bis zu 6 Monaten: 70,00 €
  • Verlängerung bis zu 12 Monaten: 100,00 €