Reisegewerbekarten
Anwendungsbereich
- Betrieb eines Reisegewerbes nach § 55 Gewerbeordnung
- grundsätzlich ist keine Gewerbeanzeige, sondern eine behördliche Erlaubnis (Reisegewerbekarte) erforderlich
Einzureichende Unterlagen
- Antrag
- Führungszeugnis (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen!)
- Gewerbezentralregister (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen!)
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
Unter Umständen auch
- Aufenthaltsgenehmigung (ggf.) für Ausländer
- Handelsregisternummer für juristische Personen
- Genehmigung des Vormundschaftsgerichts für Minderjährige
Kosten
- Rahmengebühr lt. Kostenverzeichnis 30,00 € bis 500,00 €, z. B.
- unbefristet: 240,00 €
- befristet bis 6 Monate: 90,00 €
- befristet bis 12 Monate: 120,00 €
- Erweiterung der Tätigkeit: 40,00 €
- Verlängerung bis zu 6 Monaten: 70,00 €
- Verlängerung bis zu 12 Monaten: 100,00 €
Formulare
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Erteilung/Erweiterung/Verlängerung Reisegewerbekarte nach § 55 GewO AntragsformularDateigröße: 186 KB
Externe Links
Kontakt
Für eine zügige Sachbearbeitung senden Sie bitte eine E-Mail an gewerberecht@lra-bt.bayern.de
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Herr Reichel Leitung |
0921 / 728-663 0921 / 728-88-663 Zimmer 252 E-Mail |
Zimmer 252
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |