Bewachungsgewerbe
- Gewerbsmäßige Bewachung ist erlaubnispflichtig
- Bewachung i. S. des § 34 a der Gewerbeordnung (GewO) = die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit
- Persönliche Erlaubnisvoraussetzungen (Zuverlässigkeit, Nachweis der erfolgreichen Ablegung einer Sachkundeprüfung)
- Zuverlässigkeit wird vom Landratsamt überprüft
Einzureichende Unterlagen
- Antrag
- Auszug aus dem Handelsregister (soweit das Unternehmen eingetragen ist)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
- Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis
- Sachkundenachweis der Industrie- und Handelskammer
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit den Mindestversicherungssummen
- Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
Entstehende Kosten
- Bewachererlaubnis (Betrieb als Gewerbetreibender): Rahmengebühr in Höhe von 150,00 bis 1.500,00 EUR
- Registrierung einer Wachperspon/Bewachungspersonals: 40 Euro p.P.
Formulare
Kontakt
Für eine zügige Sachbearbeitung senden Sie bitte eine E-Mail an gewerberecht@lra-bt.bayern.de
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Herr Ehlich Sachbearbeiter |
0921 / 728-773 0921 / 728-88-773 Zimmer 253 E-Mail |
Zimmer 253
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |