Ausbildungsförderung für Schüler (BAföG)

Ziel ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Ob die angestrebte Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden kann, ist von drei Faktoren abhängig:
Die Ausbildung muss förderfähig sein, die persönlichen Fördervoraussetzungen müssen erfüllt sein und der Ausbildungsbedarf darf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sowie das des Ehegatten bzw. der Eltern gedeckt sein.

Bei Fragen zur Zuständigkeit wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Sachbearbeiterinnen.

Die Förderung für Schüler erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Ausbildung und der Unterbringung. Ob sich der volle Förderungsbetrag oder nur Teilförderung errechnet, hängt vom Einkommen und Vermögen des Auszubildenden und vom Einkommen des Ehegatten bzw. der Eltern ab.

Der Antrag sollte jeweils rechtzeitig, jedoch frühestens 3 Monate vor Beginn des Schuljahres, gestellt werden, da eine Förderung frühestens ab dem Antragsmonat möglich ist und eine gewisse Vorlaufzeit benötigt. 

Nähere Informationen zum BAföG und zur Antragstellung erhalten Sie über den Link BAföG.