Rote Dauerkennzeichen für Händler / Oldtimer

Für Kraftfahrzeughersteller,- händler oder –werkstätten können rote Dauerkennzeichen zur betrieblichen Verwendung beantragt werden. Der Antragsteller wird bei der Beantragung der Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen.
Fahrzeuge die mindestens 30 Jahre alt sind, können ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragen. Dieses Kennzeichen kann für mehrere Oldtimerfahrzeuge verwendet werden, jedoch sind nur bestimmte Fahrten erlaubt.

Alle ausführlichen Informationen zu den roten Dauerkennzeichen finden Sie im Downloadbereich.

Notwendige Unterlagen für 06’er Händlerkennzeichen:

  • Schriftlicher formloser Antrag
    bei Firmen: entweder Geschäftsführer oder ein bevollmächtigter Fuhrparkleiter)
  • Aktuelles behördliches Führungszeugnis (bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
    (bei Firmen: entweder Geschäftsführer oder ein bevollmächtigter Fuhrparkleiter)
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in 24932 Flensburg direkt oder über das Internet (www.kba.de) zu beantragen
  • Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
  • Nachweis über Stellplätze (z.B. Mietvertrag, Eigentumsnachweis)
  • Versicherungsbestätigung für „rote Kennzeichen“ (evB-Nr.; 7-stelliger Code) von der Versicherung
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer
  • ggf. Vollmacht
     

Notwendige Unterlagen für 07’er Oldtimerkennzeichen:

  • Schriftlicher formloser Antrag
  • Aktuelles behördliches Führungszeugnis (bei Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg direkt beantragen)
  • Vorlage der Fahrzeugpapiere
  • Fahrzeuge, für die keine deutschen Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden, ist zur Klärung ein Nachweis über die Verfügungsberechtigung bzw. die Eigentumsverhältnisse vorzulegen. Als Nachweis gelten z. B.: Original-Rechnung oder Kaufvertrag
  • Je Fahrzeug ist ein Gutachten gemäß § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer, vorzulegen (früheres sog. § 21 c = Historisches Gutachten).
  • Versicherungsbestätigung für „rote Kennzeichen“ (evB-Nr.; 7-stelliger Code) von der Versicherung
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung vom Fahrzeughalter und Bevollmächtigten
  • SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer
  • ggf. Vollmacht