Allgemeine Informationen

Für positiv auf das Coronavirus getestete Personen besteht in Bayern keine Isolationspflicht mehr. Es gelten auch keine verpflichtenden Schutzmaßnahmen für positiv getestete Personen wie das Tragen einer medizinischen Maske mehr.

Wir empfehlen weiterhin, sich bei Krankheitssymptomen umsichtig zu verhalten und unnötige Kontakte zu vermeiden.


Informationen rund um das COVID-19-Virus

Fragen zu aktuellen Inzidenzen

Bei Fragen zu aktuellen Inzidenzen in ganz Deutschland finden Sie Informationen beim Robert-Koch-Institut (RKI). Speziell für Bayern sind hierzu übersichtliche Daten beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zusammengestellt.  Dabei ist zu beachten, dass nur die dem RKI gemeldeten Fälle erfasst werden. Da es aber keine gesetzlich vorgeschriebene Testpflicht mehr gibt, spiegeln die Zahlen entsprechend nur eingeschränkt die tatsächliche Zahl der Erkrankungen wider.

Abwassermonitoring auf SARS-CoV-2

In Deutschland ist mittlerweile ein Abwassermonitoring auf SARS-CoV-2 etabliert. Für Bayern finden Sie dies unter https://www.bay-voc.lmu.de/abwassermonitoring. Einfach auf der interaktiven Übersichtskarte Bayreuth anklicken und Sie erfahren u.a., wie hoch die aktuelle Viruslast im Abwasser ist oder welche Varianten des SARS-CoV-2 derzeit gefunden werden.

Entschädigungsanspruch auf Verdienstausfall

Möchten Sie einen Entschädigungsanspruch auf Verdienstausfall im Zusammenhang mit Ihrer Coronaerkrankung beantragen, können Sie sich hierzu an die Regierung von Oberfranken wenden. Dort erhalten Sie alle hierfür nötigen Informationen (z.B. Anspruchsberechtigung, Fristen für die Antragstellung u.a.m.) und finden auch das Antragsformular.

Aktuell geltende gesetzliche Regelungen

Umfassende Informationen, auch zu aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen, bieten die umfangreichen Webseiten z.B. des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) oder des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).

Aufklärung

Und wenn es um Aufklärung zu Themen wie allgemeine vorbeugende Maßnahmen oder die Impfung geht und man gerne Informationsmaterialien zur Unterstützung möchte, können diese z.B. auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) kostenlos heruntergeladen werden.

Gesundheitliche Schäden

Sollten Sie bei sich im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion oder Corona-Impfung einen bleibenden gesundheitlichen Schaden vermuten, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre/n behandelnde/n Hausärztin/Hausarzt. In der Praxis werden Sie bezüglich des weiteren Vorgehens beraten. Für die Anerkennung eines Versorgungsleidens ist das Versorgungsamt Bayreuth für alle Personen, die in Stadt und Landkreis Bayreuth gemeldet sind, zuständig. Außerdem bietet das Universitätsklinikum Marburg eine Post-Vax-Spezialsprechstunde an bei länger anhaltenden Beschwerden, bei denen ein Zusammenhang mit der Coronaimpfung vermutet wird.

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