Landkreisordnung

Die Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LkrO) bildet die Rechtsgrundlage für das verfassungs- und verwaltungsmäßige Handeln der bayerischen Landkreise. Geregelt sind hier vor allem das Wesen und die Aufgaben des Landkreises, die Kreisorgane und ihre Hilfskräfte, der Geschäftsgang und die Landkreiswirtschaft.

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