03.11.2020

Maskenpflicht: Was sich im Landkreis Bayreuth geändert hat

Die stark frequentierten öffentlichen Plätze entfallen in Aufseß, Speichersdorf und Weidenberg

Im Verlauf der vergangenen Woche hat das Landratsamt Bayreuth die am 23.10.2020 bekannt gemachte Allgemeinverfügung zur Festlegung der stark frequentierten öffentlichen Plätze evaluiert und überarbeitet. Die konkrete Umsetzung der Bestimmungen und die Entwicklung des Personenaufkommens vor Ort sind ausgewertet worden und die entsprechenden Änderungen sind unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vorgenommen worden.

Der räumliche Geltungsbereich wurde teilweise ausgeweitet und teilweise verringert. Die ehemals genannten öffentlichen Plätze in den Gemeinden Aufseß, Speichersdorf und Weidenberg sind sogar gänzlich entfallen.
Als stark frequentierte öffentliche Plätze im Sinne von § 24 Satz 2 Nr. 1 und 8, § 25 Satz 2 Nr. 4 und § 26 Satz 2 Nr. 3 der 7. BayIfSMV gelten im Landkreis Bayreuth laut Allgemeinverfügung des Landkreises Bayreuth nunmehr folgende Orte:

In der Stadt Bad Berneck:
-      Busbahnhof im Bereich der Bayreuther Straße und der Bahnhofstraße

In der Gemeinde Fichtelberg:
-      Rundwanderweg Fichtelsee (einschließlich Teile der Wege Am Fichtelsee, Kaiserberg, Mühlberg und Fichtelseestraße)

In der Stadt Pegnitz:
-      Innenstadtbereich

In der Stadt Pottenstein:
-      Innenstadtbereich
-      Rundwanderweg Schöngrundsee bis Teifelshöhle mit Parkplatz Schöngrundsee

Die Allgemeinverfügung mit einer Übersicht über den konkreten räumlichen Umgriff der betroffenen Bereiche kann aus den Plänen in der Anlage dazu auf der Webseite des Landkreises Bayreuth https://www.landkreis-bayreuth.de/ eingesehen werden.

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