12.03.2020

Coronavirus - Risikominimierung

Keine Veranstaltungen über 500 Personen

Als Maßnahme zur Risikominimierung der Ansteckung durch das neuartige Coronavirus verfügt der Landkreis Bayreuth, dass im Bereich des Landkreises ab 13. März 2020 bis zum Ende der Osterferien, einschließlich 19. April 2020, Veranstaltungen aller Art ab 500 Teilnehmern untersagt sind.

Großveranstaltungen ab 1.000 Teilnehmern sind gemäß der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege ebenfalls bereits bis einschließlich 19. April bayernweit verboten.

Eingehende Informationen dazu in der beigefügten Allgemeinverfügung.

 

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