20.03.2020

Verschärfte Ausgangsbeschränkung in Bayern

Allgemeinverfügung Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege

Ab heute Nacht Null Uhr gilt für ganz Bayern zunächst für zwei Wochen eine wesentlich verschärfte Ausgangsbeschränkung – verbunden mit dem Appell an die Bevölkerung, die damit verbundenen Auflagen und Beschränkungen unbedingt genau einzuhalten. Dies ist zwingend erforderlich, um die Zahl der Neuinfektionen einzudämmen und dadurch die Bevölkerung zu schützen.

Das bedeutet für jeden Einzelnen:

  • daheim bleiben, nur in absoluten Ausnahmefällen nach draußen gehen
  • Abstand zu anderen halten, mindestens 1,5 Meter
  • Getestete warten in Quarantäne auf ihr Ergebnis und gehen gar nicht nach draußen
  • Wege zum und vom Arbeitsplatz sind erlaubt
  • Lebensmitteleinkäufe erlaubt
  • Arztbesuch möglich
  • Physiotherapie nur als Notdienst
  • keine Ergotherapie, Logopädie
  • keine Besuche in Seniorenpflegeheimen und Behinderteneinrichtungen – nur im Sterbefall
  • kein Besuchsrecht in Kliniken – Ausnahmen: Geburt, Kinderbesuch, Todesfall
  • Friseurgeschäfte bleiben geschlossen
  • Gastronomie-Betriebe bleiben geschlossen – nur noch to-go, drive-in, Lieferung
  • Frische Luft: Spaziergänge (Hund) und Sport möglich, aber alleine oder in der Familie
  • Kontrolle durch die Polizei: Bußgelder bei Zuwiderhandlung
  • keine Gruppenbildung, Partys
  • das Umgangsrecht von getrennt lebenden Eltern mit ihren Kindern bleibt grundsätzlich bestehen

Sobald weitere Vollzugshinweise vorliegen, werden wir die Bevölkerung entsprechend informieren.

https://www.bayern.de/service/informationen-zum-coronavirus/vorlaeufige-ausgangsbeschraenkung-anlaesslich-der-corona-pandemie/

Allgemeinverfügung als PDF

Hinweisblatt Landwirte

Hinweisblatt Metzger

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