21.12.2020

Notfallbetrieb

Landratsamt Bayreuth schränkt Präsenzdienst stark ein

Das Landratsamt Bayreuth schränkt den Präsenzdienst stark ein. Damit folgt es einer Anweisung des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen vom 8. Dezember. Vom 19. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 wird es also einen Notfallbetrieb im Landratsamt geben.

Das Landratsamt ist angehalten, den Präsenzdienst und die persönlichen Vorsprachen von Bürgerinnen und Bürgern auf ein zwingend erforderliches Maß zu reduzieren. Ausnahmen wird es aber in den Bereichen geben, in denen eine Reduzierung des Parteiverkehrs sehr schwer bis gar nicht umsetzbar ist (z.B. in der Kfz-Zulassung).

Die Beschäftigten, die derzeit mit der Corona-Pandemie befasst sind, werden zu einem großen Teil auch weiterhin vor Ort im Landratsamt arbeiten – das betrifft beispielsweise die Mitarbeiter des Gesundheitsamts und der Führungsgruppe Katastrophenschutz.

Wichtig für die Bürgerinnen und Bürger: Das Landratsamt bleibt geöffnet und ist telefonisch und per E-Mail weiterhin (mit gewissen Einschränkungen) erreichbar. Nur in dringenden Fällen wird jedoch eine Vorsprache möglich sein – hier muss unbedingt ein Termin telefonisch oder online vereinbart werden.

Daniel Frieß, Leitender Verwaltungsdirektor und Stellvertreter im Amt, zur momentanen Situation: „Wir befinden uns gegenwärtig in einer ausgesprochen angespannten Lage. Daher sind wir weiterhin auf das Verantwortungsbewusstsein, die Disziplin und das Engagement jedes Einzelnen angewiesen, um die bevorstehenden Aufgaben zu meistern.“ Hannes Huttinger

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