19.11.2021

Gesundheitsamt ändert Kontaktermittlung

Neue Vorgaben zum Kontaktpersonenmanagement

Auf der Grundlage von neuen Vorgaben zum Kontaktpersonenmanagement des Bayerischen Gesundheitsministeriums hat das Gesundheitsamt Bayreuth den eigenen Umgang mit Kontaktpersonen angepasst.

Demnach beschränken sich die telefonischen Ermittlungen des Gesundheitsamtes und etwaiger Quarantäneanordnungen enger Kontaktpersonen auf die Haushaltsmitglieder des Infizierten und auf Kontaktpersonen mit Bezug zu sensiblen Einrichtungen mit besonders gefährdeten Personen oder mit Einrichtungen, in denen viele Personen zusammenkommen (z.B. Heime, Gemeinschaftsunterkünfte, medizinische Einrichtungen, Asylunterkünfte, Schulen und Kindergärten). Die sonstigen Kontaktpersonen werden künftig von der infizierten Person selbst über die Infektion informiert und sind anschließend aufgerufen, in Eigenverantwortung Maßnahmen zum Schutz ihrer eigenen Umgebung zu treffen. 

Ein ausführliches Merkblatt zum Vorgehen nach Kontakt mit einer infizierten Person ist in einem Merkblatt zusammengefasst, das unter dem folgenden Link auf der Homepage des Landratsamts unter dem Punkt „Ich hatte Kontakt zu einem Infizierten – Was soll ich tun?“  abrufbar ist:
https://www.landkreis-bayreuth.de/media/9899/was-soll-ich-tun-kontakt-zu-infiziertem.pdf 

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