17.03.2023

Vertragsnaturschutz in der Landwirtschaft

Fast 500.000 Euro für Neuabschlüsse im Landkreis

Am 28. Februar endete für die Landwirte der diesjährige Zeitraum für die Antragstellung der Agrarumweltmaßnahmen. Die Festlegungen der EU zur „gemeinsamen Agrarpolitik“ (GAP), in der größere Änderungen in der Agrarförderung für die nächsten 5 Jahre beschlossen wurden, hatten einen enormen Beratungsbedarf zur Folge. Daher hatten die Mitarbeiter der Naturschutzbehörde im Landratsamt, die für die Beratung und Abschlüsse im Rahmen des Vertragsnaturschutzprogrammes (VNP) zuständig sind, in den letzten Wochen alle Hände voll zu tun.

Im Landkreis Bayreuth befinden sich aktuell 4.781 landwirtschaftliche Flächen mit rund 4.300 Hektar von mehr als 840 Landwirten im Vertragsnaturschutz. Ausgezahlt werden dafür jährlich 2,3 Millionen Euro. Alleine in diesem Jahr wurden 111 Vereinbarungen für eine Fördersumme von 487.000 Euro neu abgeschlossen. Diese hohe Anzahl an Neuabschlüssen drückt die große Akzeptanz dieser nachhaltigen Bewirtschaftungsformen aus.

Im bayerischen Vertragsnaturschutz (VNP) wird die besonders naturverträgliche extensive Bewirtschaftung von Wiesen, Weiden, Äckern und Teichen in ökologisch wertvollen Gebieten finanziell unterstützt. Landwirte und andere Landnutzer verpflichten sich, fünf Jahre lang die Flächen nach den Vorgaben des Naturschutzes zu bewirtschaften.

Die Naturschutzfachkräfte prüfen dazu jede einzelne Fläche auf ihre grundsätzliche Tauglichkeit und legen dann zusammen mit dem Bewirtschafter aus einem vorgegebenen Katalog die passenden Pflegemaßahmen fest. Dies können z.B. für Wiesen ein bestimmter Schnittzeitpunkt und der Verzicht auf Düngung und Pestizide sein. Dabei sind die Bedürfnisse von ganz bestimmten Tieren oder auch Pflanzen, wie verschiedene Orchideenarten, ausschlaggebend. Insbesondere durch Belassen von Altgrasstreifen über den Winter und die Verwendung von Messermähwerken anstelle von Kreiselmähern kann die Vielfalt der Insekten gefördert werden. Bei Äckern finden die Belange von Acker-Wildkräutern oder auch der ackerbrütenden Vögel ihren Niederschlag. Auch der Erhalt von Streuobstbäumen kann Teil des Vertragsnaturschutzprogrammes sein.

Wer sich eingehender mit dem Thema Vertragsnaturschutz beschäftigen will, kann sich unter folgender Internetadresse des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz informieren:
https://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/naturschutzfoerderung/vertragsnaturschutzprogramm/index.htm 

Seitenanfang