17.03.2016

Sperrmüll

Wissenswertes

Was ist Sperrmüll?

Zum Sperrmüll gehören alle nicht mehr verwertbaren Haushaltsabfälle, die aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts selbst nach zumutbarer Zerkleinerung zu sperrig für die Restmülltonne sind. Zudem handelt es sich um bewegliche Gegenstände, d.h. sie sind nicht fest mit dem Haus verbunden und werden beim Umzug i.d.R. mitgenommen.

Nicht zum Sperrmüll gehören u.a. (sperrige) Bau- und Renovierungsabfälle (z.B. Fenster, Türen, Badewanne, Deckenverkleidungen) sowie mit Kleinteilen befüllte Behälter, Säcke o.ä.

 

Wie entsorge ich meinen Sperrmüll richtig?

Für die Entsorgung von Sperrmüll (und sperrigen Elektroaltgeräten) gibt es im Landkreis Bayreuth die Möglichkeit bis zu viermal jährlich den Abhol-Service zu nutzen. Dafür müssen die abzuholenden Sperrmüllgegenstände (und Elektroaltgeräte) online () oder per Anmeldepostkarte zur Abholung angemeldet werden. Nach erfolgter Tourenplanung teilt die Entsorgungsfirma den Abholtermin per Postkarte mit.

Bitte beachten Sie folgende Vorgaben: Der Sperrmüll und/oder die Elektroaltgeräte müssen wie folgt zur Abfuhr bereitgestellt werden:

- bis 6.00 Uhr am mitgeteilten Abholtag,

- getrennt nach metallischem Sperrmüll, brennbarem Sperrmüll und Elektroaltgeräten,

- an der Grundstücksgrenze bzw. an dem Standort, an dem die Restmüllbehälter bereit gestellt werden müssen (nicht aber auf Fahrzeugen wie Hängern o.ä.).

 

Weiterhin können Sperrmüll und Elektroaltgeräte auch selbst an den zugelassenen Abgabestellen angeliefert werden. Für die kostenlose Anlieferung von Sperrmüll ist eine Bescheinigung nötig, die online, in den Gemeindeverwaltungen und im Landratsamt erhältlich ist.

 

Weitere Informationen sind im Internet unter www.landkreis-bayreuth.de/abfall veröffentlicht oder im Landratsamt Bayreuth, Telefon 0921 / 728 282 erhältlich.

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