08.09.2021

"Tag des alkoholgeschädigten Kindes" am 09. September

Infos und Hilfe im Bayreuther Landratsamt

Am 09. September findet bereits seit 1999 der „Tag des alkoholgeschädigten Kindes“ statt. Weltweit soll dabei an die Gefahren des Alkoholkonsums während der Schwangerschaft erinnert und für die Lebenssituation von Betroffenen und deren Familien sensibilisiert werden.

Die staatliche anerkannte Schwangerenberatungsstelle im Landratsamt Bayreuth berät werdende Mütter und deren Angehörige in schwierigen Situationen, u.a. auch bei problematischem Alkoholkonsum. Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht und Ratsuchende können auf Wunsch auch anonym bleiben.

Die Folgen von Alkoholkonsum während der Schwangerschaft können gravierend sein, da der Alkohol direkt über die Plazenta in den Köper des Ungeborenen übergeht. Es gibt allen Mythen zum Trotz keine unbedenkliche Trinkmenge und keine Entwicklungsphase des Embryos, in der der Konsum von Alkohol weniger riskant wäre.

Der Oberbegriff für alkoholbedingte Schädigungen des Kindes lautet FASD (Fetal Alcohol Spectrum Disorder; zu Deutsch fetale Alkoholspektrumstörung). Darunter fällt z.B. das Vollbild der Störung, genannt FAS (fetales Alkoholsyndrom). Betroffene Kinder leiden unter Wachstumsstörungen, körperlichen Fehlbildungen und Störungen des zentralen Nervensystems. Daneben gibt es schwächer ausgeprägte Störungsbilder, bei denen nicht in allen der vorher genannten Bereichen Schädigungen auftreten.

Jährlich kommen in Deutschland auf 10.000 Geburten 177 Kinder mit Entwicklungsstörungen durch Alkoholkonsum der Mutter in der Schwangerschaft, das wären für das Jahr 2020 umgerechnet etwa 13.600 Kinder mit fetalen Alkoholspektrumstörungen.

Es wird davon ausgegangen, dass es eine hohe Dunkelziffer gibt. Ärztinnen und Ärzte sind auf die Mitwirkung der Mütter angewiesen, die jedoch oft aus Angst vor Stigmatisierung den Konsum von Alkohol verheimlichen. Vielen Menschen ist zudem noch immer nicht bewusst, dass Kinder im Mutterleib schwere Schäden erleiden können, wenn während der Schwangerschaft Alkohol getrunken wird. Auch in der Stillzeit muss die Mutter abstinent bleiben, da sonst dem Säugling über die Muttermilch Alkohol zugeführt wird.

Infos und Hilfe gibt es im Bayreuther Landratsamt:
Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Landratsamt Bayreuth, Frau Brendel (Tel. 0921/728-233) und Frau Schott (Tel. 0921/728-517), Mail: schwangerenberatung@lra-bt.bayern.de

Wichtige Hinweise gibt es außerdem unter folgenden Links:
https://fasd-netz.de/
https://www.kenn-dein-limit.de/

 

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