Landkreiswahlen
Bei Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen prüft das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde die Vorbereitung, Durchführung und Ermittlung des Ergebnisses der Wahlen in den kreisangehörigen Gemeinden. Für die eigentliche Durchführung der Landrats- und Kreistagswahl vor Ort sind zwar ebenfalls die Gemeinden zuständig; die Leitung dieser Wahlen und die Feststellung der Ergebnisse obliegt jedoch dem Landratsamt.
Die nächsten Kommunalwahlen (Bürgermeister- und Gemeinderats-, sowie Landrats- und Kreistagswahlen) finden 2020 statt.