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Nähere Informationen zur Abfallwirtschaft finden Sie hier.
Benötigte Unterlagen für die Einreichung:
Unterschrift:
Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu online Verwaltungsdienstleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für die Online-Dienste aller Behörden nutzen.
Dieses Formular wird auf Wunsch automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.
* Sie erhalten nur ein PDF-Dokument zum ausdrucken und ausfüllen, ohne jeglichen Komfort. Das ausgefüllte Formular senden Sie an das Landratsamt Bayreuth.
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen
Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)
Quelle der Identitätsprüfung
(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)
Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.
Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat
Wichtige Hinweise:
Es handelt sich hier um voraussichtliche Kosten. Maßgebend für die Kosten ist ausschließlich der Abfallgebührenbescheid des Landkreises Bayreuth.
Die 6-stelligen Nummern finden Sie als Aufkleber an der Tonne.
Grundsätzlich werden je angefangene 120 Liter Restmüllvolumen 120 Liter Biomüllvolumen bereitgestellt, dies ist bereits in den üblichen Abfallentsorgungsgebühren enthalten.
Auf Wunsch erhalten Sie zusätzliches kostenpflichtiges Bioabfallvolumen. Dieses zusätzliche Volumen wird mit der geringstmöglichen Anzahl an Tonnen bereitgestellt. Es besteht auch die Möglichkeit, eine kostenpflichtige Biotonne zu beantragen, auch wenn kein Anschluß an die Abfallentsorgung (Restmülltonne) vorhanden ist.
Beispiel: Sie haben bereits eine 120 Liter Biotonne, die in den Abfallentsorgungsgebühren enthalten ist und beantragen weiteres kostenpflichtiges 120 Liter Bioabfallvolumen. Sie erhalten nach Beantragung von uns eine 240 Liter Biotonne und ihre bisherige 120 Liter Biotonne wird abgeholt. Sie zahlen in diesem Fall nur den Aufpreis für das zusätzliche 120 Liter Bioabfallvolumen.
Aufgrund der gültigen Abfallwirtschaftssatzung - AWS - des Landkreises Bayreuth ist der Grundstückseigentümer der Gebührenpflichtige für die Abfallentsorgungsgebühren (§ 2 GS-AWS).
Eine Abbuchung von Konten der Mieter / Pächter ist somit nicht möglich.
SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige/Wir ermächtigen den Zahlungsempfänger (Landkreis Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth), Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von dem Zahlungsempfänger von meinem/unserem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Wichtiger Stichtag:
Die Auslieferung oder Abholung erfolgt ohne weitere Benachrichtigung immer zum Monatswechsel, im Zeitraum vom 25. des jeweiligen Vormonats (bzw. dem nächsten Werktag) bis zum 10. Tag des Folgemonats.
Eine genauere Angabe des Termins ist leider nicht möglich. Während dieses Zeitraums müssen die Gefäße, die abgeholt werden sollen, an der Grundstücksgrenze bereitgestellt werden. Diese Gefäße dürfen ordnungsgemäß befüllt sein. Alle Anträge auf Auslieferung oder Abholung von Gefäßen, die bis zum 20. eines Monats im Landratsamt Bayreuth eingehen, können noch bei der Gefäßauslieferung bzw. -abholung zum nächsten Monatswechsel berücksichtigt werden.
Ihre Ansprechpartner
Gemeinden
Sachbearbeiter/in
Telefon
Telefax
E-Mail-Adresse
A bis B
Moritz Hahn
0921/728-287
0921/728-88-287
moritz.hahn@lra-bt.bayern.de
C bis K
Andrea Merz
0921/728-281
0921/728-88-281
andrea.merz@lra-bt.bayern.de
M bis W
Sonja Kuhmann
0921/728-288
0921/728-88-288
sonja.kuhmann@lra-bt.bayern.de