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Benötigte Unterlagen und Hinweise:
Die Geschäftsstelle Gutachterausschuss des Landkreises Bayreuth ist als selbständige und unabhängige Einrichtung des Landes Bayern für die Ermittlung von Grundstücks- und Gebäudewerten zuständig. Deshalb sind wir nach §195 des Baugesetzbuches (BauGB) verpflichtet, alle von den Notaren zugeleiteten Kaufverträge aufzunehmen und auszuwerten.
Laut § 197 BauGB sind Sie zur Mitwirkung bei diesem Auskunftsersuchen verpflichtet und ein Nichtbefolgen dieser kann gemäß § 208 Satz 2 BauGB ein Zwangsgeld nach sich ziehen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Ihre Angaben streng vertraulich behandelt werden.
Ihre Angaben werden anonymisiert und nur innerhalb der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zur Immobilienmarktanalyse benötigt.
* Sie erhalten nur ein PDF-Dokument zum ausdrucken und ausfüllen, ohne jeglichen Komfort. Das ausgefüllte Formular senden Sie an das Landratsamt Bayreuth.
Ihre Grundstücksdaten
Ein Grundstück in dem ein baufälliges Haus zum Abriss aufstehend ist.
Bitte ggf. weitere hinzufügen
K: Keller E: Erdgeschoss OG1, OG2,... D: Dachgeschoss
ohne Küche und Bad / WC
Angabe pro Monat
Entzerrung verschachtelter Räume, etc.
Die Angaben werden nur zur statistischen Auswertung verwendet und entsprechend vertraulich behandelt. Die Daten werden nicht an andere Stellen weitergegeben.
Den Datenschutzhinweis finden Sie unten.
Bitte unterschreiben Sie hier am Bildschirm, ggf. mit der Maus.