Als Bauabfälle gelten alle Abfälle, die bei Bau- und Renovierungsarbeiten anfallen. Hierzu zählen Bauschutt (z.B. Mauerwerk, Beton, Fliesen, Waschbecken, WC-Becken), unbelasteter Bodenaushub (z.B. Erde, Steine) und Baustellenabfälle (z.B. Baustyropor, Gipskartonplatten, Glasbausteine, Mineralwolle). Auch Gegenstände aus Metall (z.B. Armaturen, Heizkörper) und Holz (z.B. Bretter, Balken) sowie Verpackungsmaterialien (z.B. Styropor, Folien) können anfallen.
Der Bauherr spart mit der ordnungsgemäßen und getrennten Entsorgung der Bauabfälle Kosten – denn die vermischte Anlieferung ist teuer! - und leistet gleichzeitig einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz.
Grundsätzlich gilt, dass Bau- und Renovierungsabfälle nicht kostenlos als Sperrmüll, sondern nur gegen Gebühr angeliefert werden können.
Entstehende Kosten
Die Entsorgung von Bau- und Renovierungsabfällen ist kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten erfahren Sie bei der jeweiligen Abgabestelle.
Weiterführende Informationen
Hinweise
Kontaktpersonen
Name | Telefon / Fax | Zimmer | |
Herr Bittner Sachbearbeiter Abfallberater, Abfallrecht, Organisation von Sammlungen |
0921 / 728-401 0921 / 728-88-401 Zimmer 209 E-Mail |
Zimmer 209
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |
|
Herr Konz Sachbearbeiter Bodenschutz, Kompostierung, Bauabfälle |
0921 / 728-278 0921 / 728-88-278 Zimmer 204 E-Mail |
Zimmer 204
Markgrafenallee 5 95448 Bayreuth |