Asbesthaltige Bau- und Renovierungsabfälle

Der korrekte Entsorgungsweg richtet sich bei asbesthaltigen Bau- und Renovierungsabfällen nach deren Eigenschaft.

Weichasbest wurde beispielsweise als Dichtungsmaterial, Dämmmaterial, Isolationsmaterial und Feuerschutzmaterial verbaut. Für die Entsorgung muss grundsätzlich eine Fachfirma (siehe Branchenverzeichnis: Abbruchunternehmen/Asbestabbruch) beauftragt werden.
Zudem wurde Weichasbest auch in Nachtspeicherheizgeräten verbaut. Um mehr über die Entsorgung von Nachtspeicherheizgeräten, die zu den Elektroaltgeräten gehören, zu erfahren, folgen Sie bitte dem Link.

Asbestzement, wie Eternitplatten oder asbesthaltige Blumenkästen, können auch von Privatpersonen auf der Reststoffdeponie Heinersgrund abgegeben werden. Dabei bitte die Sicherheitsbestimmungen zur Entsorgung von Asbest beachten und die Anlieferung vorher telefonisch ankündigen.

Da von Asbest Gesundheitsgefahren ausgehen können, sind bei der Entsorgung besondere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen

  • Benutzen Sie geeignete Schutzausrüstung (Schutzkleidung, Atemschutzmaske)
  • Asbestzementprodukte
    • feucht halten;
    • nicht zerschneiden, brechen oder schleifen;
    • nicht mit Hochdruckreinigungsgeräten oder Drahtbürsten bearbeiten;
    • nicht über Schuttrutschen befördern;
    • in staubdichten gekennzeichneten Kunststoffsäcken transportieren.
       

Weitere Informationen zu Asbest erhalten Sie bei folgenden Einrichtungen

  • Regierung von Oberfranken, Gewerbeaufsichtsamt, 09561 74190 (Arbeitsschutz bei Asbestentsorgung)
  • Berufsgenossenschaft Bau, Nürnberg, technischer Aufsichtsdienst, 0911 68030 (Arbeitssicherheit bei Asbestentsorgung)
  • LGA Immissions- und Arbeitsschutz GmbH, 0911 6555440 (Information über Asbestmessungen in Privathaushalten)